Kurz vor knapp

In einer Ortschaft schlängelt sich die Straße entlang. Plötzlich kommt mir der Wagen vor mir gefährlich nahe. Das Rücklicht ging nicht, und die Frau vor mir wollte rechts abbiegen. Erst als sie kurz vor dem Stehen war, aktivierte sie den Blinker.

Mit einer Vollbremsung und quitschenden Reifen habe ich es dann gerade noch geschafft zu bremsen. Ich habe einfach nicht erkannt, dass sie gebremst hat. Es ist nichts passiert, aber knapp war es trotzdem.

Über die Schuldfrage bei einem Unfall bin ich mir nicht sicher. Ihr Rücklicht war defekt und sie hat sehr spät den Blinker gesetzt. Trotz dessen, dass ich aufgefahren währe, hätte ich nicht rechtzeitig erkennen können, dass sie abbiegen möchte.

Aus meinem Rechtsverständnis müsste die Schuld bei ihr liegen. Aber ich hab schon einige male falsch mit meiner Rechtsauffassung gelegen... Von daher...
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Trackbacks

  1. Die zweite Sichtung

    Heute war auf dem Heimweg wieder die Frau vor mir. Ich habe dann auch gleich einen größeren Abstand gehalten. Wundersamerweise ist sie diesmal später nach rechts abgebogen. Egal, ihr Rücklicht ist noch immer defekt....

Kommentare

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  1. Sascha Ludwig schreibt:

    *Ich stimme dir voll und ganz zu, die Schuld sollte bei ihr liegen...

    Aber afaik hat immer der Auffahrende die Schuld / zumindestens eine Teilschuld.

    In diesem Fall warscheinlich beide, sie wegen Mängeln am Fahrzeug und du wegen des Auffahrens... Das sie so spät geblinkt hat kann ja keiner bezeugen, da stände ja Aussage gegen Aussage... Ach, was weiß ich. ;-)

    Für mich als Erst-Helfer zählt erstmal nur die Unversehrtheit der Personen.

  2. ridcully schreibt:

    *Da es sich um eine geschlossene Ortschaft gehandelt hat und es außerdem Berg auf ging, war die Geschwindigkeit nicht sonderlich hoch. Somit hätte sich ein Personanschaden stark in grenzen gehalten.

    Wie du richtig festgestellt hast, müsste sie defintiv eine Teilschuld treffen. Das setzten des Blinkers kommt erschwerend hinzu. Es handelt sich um eine schlecht einsehbare Straße. Sie als Ortsansässige hätte das wissen müssen, und dementsprechend reagieren können. Zu mal ihr Bremslicht defekt war.

    Die Klärung der Schuldfrage ist aber eh rein fiktiv. Es kam ja zum Glück zu keinem Unfall...

  3. Sascha Ludwig schreibt:

    *Meinte das ja nur allgemein, nicht speziell auf diesen Fall mit dem Personenschaden.


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